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Amtstierarzt/Amtstierärztin.
Berufsbild.
Die Aufgaben der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Veterinärwesen bzw. amtstierärztlichen Dienst können unter dem Motto der EU „Tier + Mensch = eine Gesundheit“ zusammengefasst werden.
Zum Tätigkeitsfeld gehören nicht nur der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft, sondern auch der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere und die Verhütung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten.
Voraussetzungen.
Auf dem Weg zum/zur Amtstierarzt/-ärztin folgt nach dem Studium der Tiermedizin in der Regel eine Zeit der praktischen Berufsausübung vor dem Eintritt in den öffentlichen Dienst. Neben dem Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung sind Praktika am Veterinäramt, im Untersuchungsamt und einem zugelassenen Schlachthof Grundlage für die Zulassung zum Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst, dem sogenannten „tierärztlichen Staatskurs“. In Baden-Württemberg sind dieser Lehrgang und die erfolgreich abgeschlossene Prüfung Voraussetzungen für eine Verbeamtung. Die damit erworbene Qualifikation wird von anderen Bundesländern anerkannt.
Weiterbildung.
Für Tierärzte/-innen bietet der öffentliche Dienst ein breites und interessantes Aufgabenfeld mit einer guten Zukunftsperspektive. Die Amtstierärzte/-innen sind in Baden-Württemberg bei den 44 Ämtern für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt- und Landkreise, in den Chemischen und Veterinärunteruchungsämtern, bei den Regierungspräsidien und im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beschäftigt. Der Lehrgang für den tierärztlichen Staatsdienst findet regelmäßig an der AkadVet statt, die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss des Ministeriums abgelegt. Mit dieser Weiterbildung zum Amtstierarzt/ zur Amtstierärztin werden die Tierärztinnen und Tierärzte gezielt auf die besonderen Anforderungen und Aufgaben in der Veterinärverwaltung vorbereitet.
Bewerbung
In der Regel findet in Baden-Württemberg alle zwei Jahre ein Lehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst statt. Je nach Verfügbarkeit können auch Teilnehmerplätze für andere Bundesländer zur Verfügung gestellt werden.
2024
Seminar I
15.01.2024 - 22.03.2024
Seminar II
09.09.2024 - 23.10.2024
Abschlussfeier am 22.11.2024
2025/2026 - Lehrgangsbeginn im Herbst 2025